Waldbrandverordnung in Kraft getreten
Jedes Jahr rückt die Feuerwehr Mödling in den Sommermonaten mehrmals in das Waldgebiet der Stadt Mödling und den Anningerforst zu kleineren Flächen- Flur- oder Waldbränden aus. Fast immer werden diese Brände dabei von Menschen ausgelöst. Erst im letzten Jahr forderte ein größerer Waldbrand im Mödlinger Stadtwald eine Vielzahl an Einsatzkräften von Feuerwehr und Flugpolizei.
Ab 4. März tritt wie in den Jahren zuvor erneut die Waldbrandverordnung im Bezirk Mödling in Kraft:
Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)
– jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
– das Rauchen sowie
– das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
– die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten.
Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen empfindliche Strafen. Wir bitten um Einhaltung der Verordnung, durch die das Risiko eines Brandes erheblich minimiert werden kann.
Im Falle eines Brandes oder der Entdeckung eines Lagerfeuers im Wald zögern Sie nicht den Feuerwehrnotruf 122 zu wählen!