Bestimmungen
Nach dem BUNDESGESETZ ÜBER DAS VERBRENNEN BIOGENER MATERIALIEN IM FREIEN AUSSERHALB VON ANLAGEN aus dem Jahr 1993 ist das Verbrennen von Holz, Baum- und Grasschnitt sowie Laub im privaten Gartenbereich ganzjährig grundsätzlich verboten.
Bezogen auf die Stadt Mödling bedeutet das, dass im Umweltamt um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden muss.
Ausnahmegenehmigungen gibt es nur:
- bei Schädlingsbefall
- oder unüberwindbaren Entsorgungsschwierigkeiten
- bis 1 m³ Menge an Biomaterial
- und nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April
Weitere Informationen erhalten sie
bei der Stadtgemeinde Mödling,
Amt für Umwelt und Energie.
http://www.moedling.at
umwelt@moedling.at
Gefahrenhinweise
- Beachten sie immer die Windrichtung und Windstärke! Funkenflug kann besonders bei Holz zu einer raschen Ausbreitung des Feuers, z.B. auf Gebäude oder Nachbargärten, führen.
- Lassen sie die Feuerstelle während dem Verbrennungsvorgang nicht unbeaufsichtigt.
- Halten sie geeignete Löschmittel bereit.
- Löschen sie Glutreste gründlich ab. Glutnester können noch Stunden nach dem Ablöschen wieder aufflackern!
- Rufen sie sofort die Feuerwehr, Notruf 122, falls ein Gartenfeuer außer Kontrolle gerät!