Feuerlöschordnung vom 1. Februar 1836: Diese beschreibt in acht Artikeln das Feuerreglement aus Biedermeiers Tagen. Hier wird einer Reihe namentlich angeführter Bürger, eine ihnen bestimmte Rolle beim Löschdienst zugeteilt. Im ganzen werden 266 Namen aufgezeichnet. Die begüterten Hauer müssen im Falle eines Brandes ihr Fuhrwerk einspannen und mit dem großen, hölzernen Maischgefäß angefahren kommen, um Wasser zu transportieren.
Auch jedes Bürgerhaus muss einen eisernen Bestand führen: vier Löscheimer, eine Steigleiter, eine Turmleiter, einen Feuerpatscher (ein mit Zwilch umhüllter Reisigbesen an einer zwölf Fuß langen Stange), sowie eine Laterne und einen Reservebottich.
Die Offiziere dieser Pflichtwehr sind der Bürgermeister mit seinen Räten. Magistratsräte befehligten die Spritzenbedienung und die Wasserwägen. Die nächste Feuerlöschordnung nennt nur mehr 162 feuerwehrpflichtige Bürger.
Das Jahr 1867 bringt im Feuerlöschwesen Mödlings das Ende der bisher aufrechten "allgemeinen Wehrpflicht" und den Beginn einer Art Freiwilligenarmee. Vier Jahre zuvor hatten drei Mödlinger Bürger - allen voran ein Schüler Friedrich Ludwig Jahns - den Turnverein gegründet.