Information
Datum: 30.03.2023

Waldbrandverordnung für den Bezirk Mödling

Waldbrandverordnung in Kraft getreten 

Jedes Jahr rückt die Feuerwehr Mödling in den Sommermonaten mehrmals in das Waldgebiet der Stadt Mödling und den Anningerforst zu kleineren Flächen- Flur- oder Waldbränden aus. Fast immer werden diese Brände dabei von Menschen ausgelöst.

Ab heute 30. März tritt wie in den Jahren zuvor erneut die Waldbrandverordnung im Bezirk Mödling in Kraft:

Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungs- bereich (Waldnähe)

– jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,

– das Rauchen sowie

– das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und

– die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten.

Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen empfindliche Strafen. Wir bitten um Einhaltung der Verordnung, durch die das Risiko eines Brandes erheblich minimiert werden kann.

Im Falle eines Brandes oder der Entdeckung eines Lagerfeuers im Wald zögern Sie nicht den Feuerwehrnotruf 122 zu wählen!

Die Veröffentlichung oder Vervielfältigung aller unter der Domain www.ffmoedling.at präsentierten Texte und/oder Fotos ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mödling gestattet.

  • Kürzlich

  • Jahresarchiv

    Stöbern sie in unserem Archiv!
    Jahr 2024

    Jan Feb Mrz Apr

  • Unsere Adresse

    Schulweg 9, 2340 Mödling
    Tel: +43 (0) 2236 41510-0
    Fax: +43 (0) 2236 41510-233

    Email: office@ffmoedling.at
    Website: www.ffmoedling.at
    Facebook Twitter LinkedIn Flickr Youtube Vimeo Blogger Last.fm Email Rss

    Nachricht an uns