Waldbrandverordnung für den Bezirk Mödling
Dieses Jahr rückte die Feuerwehr Mödling bereits mehr als fünf mal ins Mödling Waldgebiet oder in unmittelbare Waldnähe aus um Wald- und Flurbrände zu bekämpfen! Glücklicherweise konnte dabei immer ein größerer Schaden an Mensch, Tier und Umwelt abgewendet werden.
Jedes Jahr rückt die Feuerwehr Mödling in den Sommermonaten mehrmals in das Waldgebiet der Stadt Mödling und den Anningerforst zu kleineren Flächen- Flur- oder Waldbränden aus. Fast immer werden diese Brände dabei von Menschen ausgelöst.
Ab heute 17.05 tritt wie in den Jahren zuvor erneut die Waldbrandverordnung im Bezirk Mödling in Kraft:
Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungs- bereich (Waldnähe)
– jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
– das Rauchen sowie
– das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
– die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten.
Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen empfindliche Strafen. Wir bitten um Einhaltung der Verordnung um damit das Risiko eines Brandes erheblich zu minimieren.
Im Falle eines Brandes oder der Entdeckung eines Lagerfeuers im Wald zögern Sie nicht den Feuerwehrnotruf 122 zu wählen!