Warnung
Datum: 09.04.2020

Verbot von Brauchtumsfeuern

Erhöhte Waldbrandgefahr führt zu Verbot von Brauchtumsfeuern bis Juni 2020

Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr hat der Gesetzgeber diverse Verordnungen zum Schutz vor Wald- und Flurbränden erlassen. Neben der Waldbrandverordnung der BH Mödling hat nun das Land Niederösterreich einen noch drastischeren Schritt gesetzt.

Die „Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot“ wurde abgeändert und verbietet somit nicht nur jegliches Verbrennen von biogenen Materialien sondern auch das Entzünden der bisher ausgenommenen Brauchtumsfeuer.

Im Jahr 2020 ist somit das Entzünden von:

- Osterfeuern (im Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag)

- Sonnwendfeuern  (zwischen dem Freitag vor dem 21. Juni und dem nachfolgenden Sonntag) und

- Johannesfeuern (24. Juni 2020)

strengstens Verboten! 

Zusammengefasst bedeutet dies für Privatpersonen, dass jegliches Entzünden von Lagerfeuern, ohne erlaubtem Grund (siehe Verordnung), egal ob in Waldnähe oder im privaten Garten verboten ist!

Beim Verstoß kann dies zu empfindlichen Strafen führen.

.: Bild: Symbolfoto FF Mödling

Die Veröffentlichung oder Vervielfältigung aller unter der Domain www.ffmoedling.at präsentierten Texte und/oder Fotos ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mödling gestattet.

  • Kürzlich

  • Jahresarchiv

    Stöbern sie in unserem Archiv!
    Jahr 2024

    Jan Feb Mrz Apr

  • Unsere Adresse

    Schulweg 9, 2340 Mödling
    Tel: +43 (0) 2236 41510-0
    Fax: +43 (0) 2236 41510-233

    Email: office@ffmoedling.at
    Website: www.ffmoedling.at
    Facebook Twitter LinkedIn Flickr Youtube Vimeo Blogger Last.fm Email Rss

    Nachricht an uns