Erhöhte Waldbrandgefahr führt zu Verbot von Brauchtumsfeuern bis Juni 2020
Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr hat der Gesetzgeber diverse Verordnungen zum Schutz vor Wald- und Flurbränden erlassen. Neben der Waldbrandverordnung der BH Mödling hat nun das Land Niederösterreich einen noch drastischeren Schritt gesetzt.
Die „Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot“ wurde abgeändert und verbietet somit nicht nur jegliches Verbrennen von biogenen Materialien sondern auch das Entzünden der bisher ausgenommenen Brauchtumsfeuer.
Im Jahr 2020 ist somit das Entzünden von:
- Osterfeuern (im Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag)
- Sonnwendfeuern (zwischen dem Freitag vor dem 21. Juni und dem nachfolgenden Sonntag) und
- Johannesfeuern (24. Juni 2020)
strengstens Verboten!
Zusammengefasst bedeutet dies für Privatpersonen, dass jegliches Entzünden von Lagerfeuern, ohne erlaubtem Grund (siehe Verordnung), egal ob in Waldnähe oder im privaten Garten verboten ist!
Beim Verstoß kann dies zu empfindlichen Strafen führen.
.: Bild: Symbolfoto FF Mödling