Aufgrund der bereits länger anhaltenden extremen Trockenheit tritt, so wie in vielen anderen Bezirken Niederösterreichs, seit Anfang dieser Woche die Waldbrandverordnung 2018 in Kraft.
Die Bezirkshauptmannschaft Mödling ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975 zum
Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:
- Im Bereich des Waldes und seinem unmittelbaren Gefährdungsbereich ist das
Entzünden von Feuer verboten.
- Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer
und Zigaretten) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im
Waldbereich wegzuwerfen.
- Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die
Feuerwehr zufahren kann.
- Ein bereits entstandener Brand ist unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 122) bzw.
der Polizei (Notruf 133) zu melden.
- Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Grasflächen mit hoch wachsenden
Gräsern ist verboten.
Diese Verbote treten nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft und gelten bis
31. Oktober 2018.
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174
Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, mit einer Geldstrafe bis zu
€ 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.
Die Freiwillige Feuerwehr Mödling appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, diese Verordnung zum Gemeinwohl und zum Schutze von Mensch, Tier und Natur einzuhalten. In Notfällen ist die Feuerwehr Mödling, wie kleinere Brände in den vergangen Jahren zeigten, schnell vor Ort um eine rasche Brandausbreitung im Waldgebiet zu verhindern.