Rechtzeitig zu Beginn der kalten Jahreszeit und der nahenden Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit wollen wir Ihnen einige Überprüfungen zu Ihrer Sicherheit in Erinnerung rufen.
Überprüfung des Abgasfangs durch Ihren Rauchfangkehrer
Die Betriebsfähigkeit Ihres Abgasfangs (vulgo Kamin) kann durch ihren Rauchfangkehrer bestätigt werden.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Rauchfangkehrer, ob und wie oft Ihr Kamin einer Wartung oder Überprüfung unterzogen werden soll.
Achtung: Auch Kamine, an die momentan kein Verbrennungsofen angeschlossen ist, müssen einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden. Hinweis: Schließen Sie niemals Klima- oder Lüftungsgeräte an Ihren Abgaskamin.
Batteriebetriebene Rauchmelder
Überprüfen Sie die Funktion Ihres Rauchmelders durch Betätigung des Testknopfes. Dazu gehört auch die Kontrolle der Raucheindringöffnungen, diese müssen frei sein (z. B. Abdeckungen, Verschmutzung durch Flusen und Staub). Leere Batterien sollten getauscht und fachgerecht entsorgt werden.
FI Schalter überprüfen
Durch Überprüfung des Fehlerstromschutzschalters (kurz FI Schalter) wird lt. Hersteller eine ordnungsgemäße Funktion der Sicherheitseinrichtung gewährleistet.
Hersteller empfehlen eine mindestens halbjährliche Prüfung durch den Nutzer.
Fällt der FI Schalter (kein Strom im betroffenen Bereich) so ist der Schalter funktionstüchtig. Ist auch nach dem betätigen des Testknopfes der FI Schalter eingeschalten (Strom im betroffenen Bereich vorhanden), so ist unbedingt ein konzessionierter Elektriker beizuziehen.
Winterreifen Wechsel ab 1. Nov Pflicht
Für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger, für Klein-Lkw und für Microcars gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.