BM.ASK informiert
Datum: 10.12.2009

Wunschlaternen ab sofort verboten

10.12.2009 - Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

BMASK informiert: Wunschlaternen ab sofort verboten

Herstellungs, Import- und Verkaufsverbot tritt heute in Kraft

Die Herstellung, der Verkauf und der Import von Wunsch-, Himmels- oder Skylaternen, die mit
einer offenen Flamme betrieben werden, sind in Österreich seit heute verboten. Mit diesen Mini
-Heißluftballonen wird eine offene Flamme - gänzlich ungesteuert - auf die Reise geschickt.
Wunschlaternen erreichen große Flughöhen und beträchtliche Reichweiten und stellen damit
eine massive Brandgefahr dar. Die massenhafte Verbreitung und der bedenkenloser Einsatz
machten ein Verbot erforderlich, heißt es aus dem Konsumentenschutzministerium.*****

In Österreich geht neben einer Reihe kleinerer Vorfälle mit größter Wahrscheinlichkeit ein
Großbrand auf Wunschlaternen zurück, aus Deutschland wird bereits von einem tödlichen
Unfall mit Wunschlaternen berichtet. Die entsprechende Verordnung auf Grund des
Produktsicherheitsgesetzes, die das In-Verkehr-Bringen (Herstellung, Import, Verkauf) von
Wunschlaternen verbietet, wurde jetzt verlautbart (BGBl. II Nr. 423/2009).

Wunschlaternen, die ursprünglich aus Fernost stammen, können beim Aufstieg z.B. an
Gebäuden und Dachvorsprüngen hängenbleiben und einen Brand auslösen, durch plötzliche
Windstöße im Flug Feuer fangen und abstürzen oder auch nach der Landung - wenn der
Brenner nicht völlig erloschen ist oder nachglüht - noch einen Wald- oder Flurbrand
verursachen, zumal diese Produkte auch im Sommer bei Gartenpartys und Hochzeitsfeiern
gerne eingesetzt werden. Zudem führen Wunschlaternen vor allem bei den beliebten
Massenstarts zu einer Gefährdung des bodennahen Flugverkehrs und können beim
Niedersinken auf Straßen den Autoverkehr irritieren. Die bei den meisten Wunschlaternen
vorhandenen Metalldrähte stellen, wenn sie ins Viehfutter gelangen, zudem auch eine
beträchtliche Gefahr für Nutztiere dar, macht das Konsumentenschutzministerium auf die
erheblichen Gefahren von Wunschlaternen aufmerksam. (schluss).

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at

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