Die Gutscheine für den Getränkechip bzw. „Babenbergertaler“ für das 2. Quartal 2023 liegen ab sofort zur Ausgabe bereit.
Zur Erinnerung, bzw. für unsere „dienstjüngeren“ Mitglieder, nochmals die Hintergrundinfos zu den Babenbergertalern:
Parallel zu den bekannten Gutscheinen für das Aufladen des Getränke-Chips, können auch „Mödlinger Babenberger-Taler“ bezogen werden.
Nähere Informationen zu diesem Zahlungsmittel, und wo man es überall einlösen kann, findet ihr hier:
https://www.moedling.at/Leben/Wirtschaft/Babenbergertaler
Folgende Voraussetzungen gelten für das Einlösen in Gutscheine und / oder Taler:
- Pro Quartal muss ein Minimum von 30 € als Gutschein für den Getränke-Chip eingelöst werden.
- Darüber hinaus gehende Beträge in ganzen 10 € Schritten können wahlweise in Babenberger-Taler (Wert 10 € / Taler) eingelöst werden (also de facto ab einem Guthaben von >= 40 € / Quartal).
- Die Einlösung in Babenberger-Taler kann nur in ganzen 10-€-Schritten erfolgen; etwaige Differenzbeträge unter 10 € können wie bisher als Gutschein für den Getränke-Chip eingelöst werden.
- Es können auch höhere Beträge (oder das gesamte Quartal) weiterhin ausschließlich als Gutschein für den Chip ausgegeben werden.
- Das Kombinieren („Stückeln“) von mehreren Quartalen auf Babenberger-Taler ist nicht möglich.
- Die Einlösung pro Quartal (in Gutschein und / oder Taler) hat auf einmal zu erfolgen, das „Stehenlassen“ eines Teilguthabens eines Quartals ist nicht möglich.
- Natürlich kann weiterhin das gesamte Guthaben eines Quartals bei der Verwaltung belassen, und zu einem späteren Zeitpunkt gesamt eingelöst werden (Verlust der Gutscheine etc.)
- Das „Punkte-Guthaben“ hat eine Gültigkeit von 1 Jahr, d.h. im 3. Quartal 2023 kann maximal bis zurück zum 3. Quartal 2022 eingelöst werden; ältere Guthaben verfallen.
- Wie bereits bisher, kann für ausgegebene und danach verlorene Gutscheine und / oder Taler kein Ersatz geleistet werden.
- Die Ausgabe von Gutscheinen und Talern kann beim LdV zu den Verwaltungs-Abenden oder bei jeder sonstigen Anwesenheit im FW-Haus erfolgen, zusätzlich auch während der Dienstzeiten des Sekretariats, oder von OVM Florian Ropez-Karner, sofern der Dienstbetrieb dies zulässt.
Die Termine für die „Verwaltungsabende“ im August (Auszahlungen BSWs und Kraneinsätze, Gutscheine Getränkechip, Barauslagen etc…) lauten:
Fr., 11.8., ab 18 und nach 20 Uhr (Übung)
Mi., 16.8., 18 – 21 Uhr
Mo., 28.8., 18 – 21 Uhr
LG
Georg