Die Verhinderung zu angemeldeten Kursen oder Modulen ist spätestens 10 Tage vor Kursbeginn bei HV Christian Pichler, OV Georg Fröschl oder ABI Werner Hauser bekanntzugeben.
Dies gilt sowohl für Kurse und Module auf Bezirksebene, als auch in der Landesfeuerwehrschule.
Wenn die Abmeldung nicht rechtzeitig erfolgt, wird die Stornogebühr von derzeit 50 € an das Mitglied weiterverrechnet (Ausnahme: Krankmeldung mit Bestätigung).
Die Termine für die „Verwaltungsabende“ im Mai (Auszahlungen BSWs und Kraneinsätze, Gutscheine Getränkechip und „Babenbergertaler“, Barauslagen etc…) lauten:
Mi., 10.5., 18 – 21 Uhr
Di., 16.5., ab 18 und nach 20 Uhr (Übung)
Do., 25.5., 18 – 21 Uhr
Zusätzlich besteht meist auch vor oder nach allen anderen Übungen am Dienstag die Möglichkeit, Angelegenheiten der Verwaltung zu erledigen.
LG
Georg