Geschichte – Vor der Gründung

[zeitstrahler_wrapper style="grey"][zeitstrahler_date]15. Jhdt.[/zeitstrahler_date][zeitstrahler_element date="Das Jahr 1450" heading="15. Jhdt."]Den „Vierern“ (die geschworenen Vierern, einem der wichtigsten Exekutivorgane der Marktverwaltung) oblag die Feuerpolizei; sie beschauten alle Feuerstätten und Rauchfänge und stellten die Mängel derselben ab. Das Marktrecht sichert denjenigen, bei denen ein Feuer ausbricht, drei Tage Fried und Geleit zu, was soviel bedeutet, als dass die Betroffenen drei Tage ihre Arbeit niederlegen durften (Fried) und von Seiten der Einwohner und der Gemeinde Unterstützung bei den Wiederaufbauten bekommen (Geleit).[/zeitstrahler_element][zeitstrahler_element date="Das Jahr 1529" heading="1529"]Viele der alten Mödlinger Holzhäuser brennen im Zuge der ersten Türkenbelagerung nieder.[/zeitstrahler_element][zeitstrahler_element date="Das Jahr 1683" heading="1683"]Der Markt wird von den Türken angezündet: Einfall der Türken, Brand von Othmarkirche, Rathaus, Archiv, vielen öffentlichen Gebäuden und Privathäusern. [/zeitstrahler_element][zeitstrahler_element date="Das Jahr 1715" heading="1715"]Über die öffentliche Sicherheit und gute Sitte im Markte wachen während der Nacht drei Nachtwächter. [/zeitstrahler_element][zeitstrahler_element date="Das Jahr 1768" heading="1768"]Zur Verhütung von Diebstahl und Feuer werden zwei Halbnachtwachen, je ein Bürger und zwei Weinzierlein (=Weinhauer) eingeführt, welche als “Patrol“ den Markt durchziehen. Das Urkundenmaterial aus der Zeit Maria Theresias bringt im Jahre 1768 eine "Feuerordnung", der zu entnehmen ist, dass zu Georgi (24. April) und zu Michaeli (29. September) unter Beziehung der Rauchfangkehrer-, Maurer- und Zimmermeister die Feuerbeschau durchgeführt wird. [/zeitstrahler_element][zeitstrahler_element date="Das Jahr 1793" heading="1793"]Mödlings erste Nachtbeleuchtung wird installiert, die feuerpolizeilichen Vorschriften gegen die gefährlichen Holzkonstruktionen an Kaminbauten werden nun tatsächlich gehandhabt. [/zeitstrahler_element][zeitstrahler_element date="Das Jahr 1836" heading="1836"]Feuerlöschordnung vom 1. Februar 1836: Diese beschreibt in acht Artikeln das Feuerreglement aus Biedermeiers Tagen. Hier wird einer Reihe namentlich angeführter Bürger, eine ihnen bestimmte Rolle beim Löschdienst zugeteilt. Im ganzen werden 266 Namen aufgezeichnet. Die begüterten Hauer müssen im Falle eines Brandes ihr Fuhrwerk einspannen und mit dem großen, hölzernen Maischgefäß angefahren kommen, um Wasser zu transportieren. Auch jedes Bürgerhaus muss einen eisernen Bestand führen: vier Löscheimer, eine Steigleiter, eine Turmleiter, einen Feuerpatscher (ein mit Zwilch umhüllter Reisigbesen an einer zwölf Fuß langen Stange), sowie eine Laterne und einen Reservebottich. Die Offiziere dieser Pflichtwehr sind der Bürgermeister mit seinen Räten. Magistratsräte befehligten die Spritzenbedienung und die Wasserwägen. Die nächste Feuerlöschordnung nennt nur mehr 162 feuerwehrpflichtige Bürger. Das Jahr 1867 bringt im Feuerlöschwesen Mödlings das Ende der bisher aufrechten "allgemeinen Wehrpflicht" und den Beginn einer Art Freiwilligenarmee. Vier Jahre zuvor hatten drei Mödlinger Bürger - allen voran ein Schüler Friedrich Ludwig Jahns - den Turnverein gegründet. [/zeitstrahler_element][/zeitstrahler_wrapper]

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