Am Nachmittag des 3.Oktober 2009 wurde die diensthabende Bereitschaftsgruppe zu einem Brandverdacht im Bereich der Guntramsdorferstraße alarmiert.
Durch den erstankommenden Gruppenkommandanten konnte nach der Erkundung rasch Entwarnung gegeben werden. Es handelte sich um die Verbrennung von Grünschnitt durch einen Grundstücksbesitzer. Der Grundstücksbesitzer wurde auf das Verbot der Verbrennung von Biomaterialien hingewiesen und angewiesen die Brandstelle sofort abzulöschen.
Im Zuge dieses Einsatzes möchte die Feuerwehr auf die geltenden Bestimmungen der Verbrennung von Biomaterial hinweisen: